
Zum besonderen Leistungsspektrum unserer Klinik gehören Nasenoperationen zur Verbesserung der Nasenatmung und Nasenform. Dies sind zum Beispiel:
Bei uns werden nahezu alle Nasenoperationen in Allgemeinnarkose durchgeführt. Sie haben keine Schmerzen von Seiten der Operation zu befürchten. Zur Vermeidung einer Blutung aus der Nase werden die Nasenlöcher mit einer Schwammtamponde für einige Stunden bis zum Morgen nach der Operation verschlossen. Bei äußeren Formkorrekturen erhält die Nase durch einen Pflaster- oder Gipsverband eine äußere Stütze.
Bei allen äußeren Formkorrekturen muss mit Blutergüssen und Gesichtschwellung für einen Zeitraum von 1 bis 3 Wochen nach der Operation gerechnet werden. Sie sollten einen Krankenhausaufenthalt von 1 Woche und eine Nachbehandlung bzw. einen Arbeitsausfall von 2 bis 3 weiteren Wochen einplanen. Bei einfachen Nasenscheidewandkorrekturen und kleineren Nasenoperationen sind keine äußeren Gesichtsveränderungen zu erkennen und der Arbeitsausfall für eine solche Operation beträgt 2 bis 3 Wochen. Fast alle Operationen können minimal invasiv durch das Nasenloch durchgeführt werden, so dass keine äußeren Schnitte erforderlich sind. Wir betreuen Sie gern nach der Operation weiter und kontrollieren mit Ihnen gemeinsam das Behandlungsergebnis bis zu 2 Jahre nach der Operation. Generell muss bei äußeren Formkorrekturen der Nase für 3 Monate das Tragen eines Brillengestelles vermieden werden (ggf. Kontaktlinsen tragen), direkte Sonneneinstrahlung und gefahrengeneigter Sport (insbesondere Ballsportarten) sollten ebenfalls für 3 Monate vermieden werden.
Bitte beachten Sie auch die allgemeinen Hinweise zum Gebrauch blutverdünnender Medikamente oder den Einfluss von Begleiterkrankungen auf einen operativen Eingriff auf unserer Webseite.
Zu weiteren Fragen bei Nasenoperationen und generell bei plastisch-ästhetischen Korrekturen der Nase empfehlen wir Ihnen im Vorfeld eine Vorstellung in der Fachsprechstunde des Chefarztes (Terminvereinbarung unter Tel. 0365-828 2662). Bei medizinisch begründeter Notwendigkeit der Behandlung benötigen Sie für diese Vorstellung einen Überweisungsschein durch einen HNO-Facharzt. Wenn Sie aus eigenem Interesse oder zur Einholung einer Zweitmeinung bzw. zu rein ästhetisch-plastischen Fragestellungen den Chefarzt konsultieren möchten, besteht selbstverständlich die Möglichkeit einer Privatvorstellung gegen Rechnungslegung.
Die Krankenkassen prüfen im Einzelfall, ob äußere Formkorrekturen der Nase medizinisch notwendig sind und tragen nur in diesem Fall die Kosten dafür. Wir raten auch aus diesem Grund zu einem Beratungsgespräch und zu Voruntersuchungen (mindestens 3 Monate vor einer geplanten Operation). Auf diese Weise kann der Anspruch auf Kostentragung oder Kostenbeteiligung der Krankenkasse an der Nasenoperation geprüft werden.
Wir freuen uns auf Ihre Behandlung in unserer Klinik.