SRH Wald-Klinikum Gera

Entlassmanagement und Sozialberatung

Wir ergänzen die ärztliche und pflegerische Betreuung und stehen Ihnen sowie Ihren Angehörigen bei Fragen im persönlichen oder sozialrechtlichen Bereich kompetent zur Seite

Themenbereich Besondere Lebenslagen
Unser Profil

Wir stehen Ihnen gern zur Seite

Wenn Sie nicht wissen, wie es nach dem Klinikaufenthalt weitergeht oder welche Hilfen Sie beantragen können, dann beraten Sie unsere Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter. Bitte wenden Sie sich während Ihres Aufenthaltes an Ihre behandelnde Station oder lassen Sie sich von der Zentrale an den zuständigen Sozialdienstmitarbeitenden vermitteln. 

Telefon (0365) 828-0

Unsere Leistungen

Wie es nach dem Krankenhausaufenthalt weiter geht

Nach einem Klinikaufenthalt ist die Situation für viele Patientinnen und Patienten noch mit Einschränkungen verbunden. In den ersten Wochen, manchmal aber auch dauerhaft, ist das Alltagsleben ohne Unterstützung nur schwer oder gar nicht mehr zu bewältigen. Deswegen beraten wir Sie bereits im Krankenhaus bezüglich der für Sie geeigneten Anschlussversorgung und unterstützen Sie bei entsprechenden Antrags- und organisatorischen Fragen. Um für Sie tätig zu werden, benötigen wir Ihr Einverständnis. Bereits bei der Aufnahme erhalten Sie deshalb erste Informationen zum so genannten Entlassmanagement. Sobald Sie aufgenommen sind, erfassen wir mit Ihnen gemeinsam Ihren voraussichtlichen Versorgungsbedarf, bitte sprechen Sie hier Ihre besonderen Bedürfnisse an! Alle an Ihrer Behandlung beteiligten Berufsgruppen stehen in enger Zusammenarbeit. Sie planen bei Bedarf mit dem Team Entlassmanagement / Sozialberatung und Ihnen gemeinsam die unmittelbare Ansschlussversorgung nach dem Klinikaufenthalt.

  • Beratung und Vermittlung in Fragen der Rehabilitation im Anschluss an den Krankenhausaufenthalt
  • Beratung zu häuslichen Hilfen nach dem Krankenhausaufenthalt (z.B. Pflegedienst, Haushaltshilfe, Hilfsmittel, Betreutes Wohnen)
  • Beratung zu stationärer Pflege (Pflegeheim, Kurzzeitpflege, Hospiz)
  • Beratung zu sozialrechtlichen Angelegenheiten (z.B. Pflegeversicherung, Betreuungsverfahren, Schwerbehindertenrecht, Vorsorgevollmacht)
  • Beratung zu regionalen Hilfeangeboten und Selbsthilfegruppen
  • Laut Rahmenvertrag des Entlassmanagements (§39 SGBV) können sich die Krankenhäuser an Verordnungen bzgl. der Entlassung beteiligen.
  • Im Krankenhaus neu verordnete und weiter einzunehmende Medikamente erhalten Sie von uns bis zum Tag der Erreichbarkeit Ihres weiter behandelnden Arztes, bzw. seines Vertreters
  • Verordnungen über Medikamente, Physiotherapie oder Ergotherapie sind in ausgewählten Bereichen und eine für begrenzte Dosis / Dauer möglich. Bitte fragen Sie hierzu Ihren Arzt bzw. Ihre Ärztin auf Station. Es gelten die üblichen Zuzahlungspflichten.
  • Hilfsmittel für die dauerhafte Versorgung dürfen wir verordnen, wenn sie für die Entlassung notwendig sind. (z.B. Toilettenstuhl, Pflegebett, Sauerstoffgerät)
  • Eine häusliche Krankenpflege oder spezialisierte ambulante Palliativversorgung kann bei Bedarf bis zu maximal 7 Tagen durch uns verordnet werden.
  • Benötigen Sie bei der Entlassung einen medizinisch begründbaren Transport, so stellen wir Ihnen gern einen Transportschein aus.
  • Das Ausstellen von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen erfolgt durch uns nur im Ausnahmefall.

Bitte beachten Sie, dass Verordnungen vom Krankenhaus nur 7 Kalendertage gültig sind, Rezepte lediglich 3 Werktage.

Für Ihre Entlassung und weitere Therapieplanung haben Sie zahlreiche Ansprechpartner, die Ihnen unterstützend und beratend zur Seite stehen. Damit Sie den Überblick nicht verlieren, haben wir für Sie Ihre wichtigsten  Ansprechpartner und unsere Vereinbarungen kurz zusammengefasst.

Entlassungsmanagement
Für Fragen rund um das Entlassungsmanagement und sozialrechtliche Beratung im SRH Wald-Klinikum Gera stehen wir Ihnnen gern zur Verfügung. Unsere Sozialdienstmitarbeiter:innen kümmern sich gern um Ihr Anliegen.
Sie können uns telefonisch unter 0365 828 8376 oder direkt über die Station erreichen, sprechen Sie unsere Ärzte oder Pflegende an.

Empfehlungen für Ihren Alltag
Wertvolle Tipps und hilfreiche Empfehlungen für ihren Alltag erhalten Sie von Selbsthilfegruppe „Steh auf“ Gera e.V.. Die Mitglieder besuchen Sie sehr gern in unserem Krankenhaus oder im Anschluss bei Ihnen Zuhause.
Als selbst Betroffene sind sie in der Lage, Ihnen mit Rat und Tat zur Seite zu stehen und Sie nach Ihrem Krankenhaus-und Rehaaufenthalt zu begleiten und zu beraten.
Auf Ihren Wunsch laden wir gerne jemanden zum persönlichen Gespräch ein. Selbstverständlich können Sie sich auch direkt an die Mitglieder wenden.

Rehabilitation
Während des Krankenhausaufenthalts wird unsere Sozialdienstmitarbeiterin Sie bezüglich einer Rehabilitation beraten. Bei Fragen rund um Ablauf und Anreise zur Rehabilitation wenden Sie sich bitte direkt an Ihre Rehaklinik.
Die Kontaktdaten Ihrer Rehaklinik werden Ihnen in der Einladung zum Antritt der Rehamaßnahme rechtzeitig mitgeteilt.

Pflege
Zum Thema Pflege und Pflegeberatung wenden Sie sich bitte an Ihre Krankenkasse. Diese ist ebenfalls Ansprechpartner für Kostenübernahme Ihrer Behandlung sowie benötigter Hilfsmittel.

  • AOK Plus: 0800-105 9000
  • IKK Classic: 0800-455 1111
  • AOK Sachsen-Anhalt: 0800-226 5726
  • IKK gesund+: 0800-857 9840
  • BARMER: 0800-333 1010
  • KKH: 0800-554 864 0554
  • BAHN BKK: 0800-224 6255
  • Knappschaft: 0800-0 200 501
  • DAK: 040-325 325 555
  • Knappschaft Bahn-See: 0234-304 0

Berufskrankheit, Arbeits- oder Wegeunfall
Sind Sie aufgrund von Berufskrankheit, Arbeits- oder Wegeunfalls in Behandlung, dann ist ihr zuständiger Kostenträger die gesetzl. Unfallversicherung, ihre Berufsgenossenschaft oder Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau. Die Zuständigkeit ist abhängig
von ihrem Beschäftigungsverhältnis.

  • BG Rohstoffe, chemische Industrie: 06221-510 80
  • BG Energie, Textil, Elektro, Medienerz.: 0221-377 80
  • BG Nahrungsmittel, Gastgewerbe: 0621-445 60
  • BG Bauwirtschaft: 030-857 810
  • BG Handel, Warenlogistik: 0621-183 0
  • BG Verwaltungs-Berufsgen.: 040-514 60
  • BG Verkehr, Post-Logistik, Telekomm.: 040-398 00
  • BG Gesundheitsdienst, Wohlfahrtspfl.: 040-202 070
  • BG Holz, Metall: 0800-999 008 03
  • Unfallkasse Thüringen: 03621-777 0
  • Landesverband Mitte Landwirtsch.: 030-130 015 600

Schwerbehinderungsausweis
Zum Bearbeitungsstand ihres Schwerbehinderungsausweises informiert Sie Ihr zuständiges Versorgungsamt: 

  • Altenburg: 03447-586 822
  • Heilbad Heiligenst.: 03606-650 0
  • Annabrg.-Buchh.: 03733-8310
  • Hildburghausen: 03685-445 360
  • Apolda: 03644-540 713
  • Jena: 03641-494 685
  • Arnstadt: 03628-738 301
  • Magdeburg: 0391-567 02
  • Borna: 03433-241 2127
  • Nordhausen: 03631-911 0
  • Chemnitz: 0371-488 5011
  • Plauen: 03741-300 0
  • Eisenach: 03691-670 486
  • Saalfeld: 03671-823 339
  • Eisenberg: 036691-70 632
  • Schleiz: 03663-488 900
  • Erfurt: 0361-655 6340
  • Schmalkalden: 03683-682 0
  • Freiberg: 03731-799 6296
  • Sömmerda: 03634-354 629
  • Gera: 0365-838 3501
  • Sondershausen: 03632-741 561
  • Gotha: 03621-214 801
  • Sonneberg: 03675-871 494
  • Greiz: 03661-8760
  • Suhl: 03681-742 874
  • Halle: 0345-5140
  • Zwickau: 0375-440 222 320
  • Mühlhausen: 03601-802 230

Servicestellen für Rehabilitation

  •  Für alle gesetzlich Versicherten (nicht für Privatversicherte/Beamte)
  •  Klären sämtliche Zuständigkeiten für Sie (“Lotsendienst“)
  •  Helfen Ihnen bei Antragstellungen und Adressensuche
  • Unterstützen bei allen sonstigen Fragen zur medizinischen und beruflichen Reha

www.gemeinsame-servicestelle.de

Versorgungsamt

  • Bearbeitung Ihres Antrages auf Einschätzung des Behindertengrades
  •  Ausstellung des Schwerbehindertenausweises

Gesetzliche Krankenkasse

  • Klärung aller Fragen zu Arbeitsunfähigkeit, Krankengeld, Haushaltshilfe etc.
  • Bewilligung und Betreuung einer stufenweisen Wiedereingliederung
  • Antragshilfe für onkologische Rehabilitation 

Sozialverbände (VdK, SoVD u. a.)

Beratung und Antragshilfe bei allen sozialrechtlichen Fragen, Ansprüchen, Widersprüchen (Mitgliedsbeitrag meist erforderlich)
www.vdk.de / www.sovd.de

Kontakt- und Informationsstelle für Selbsthilfegruppen (KISS)
Weitergabe der Ansprechpartner und Adressen aller registrierten Selbsthilfegruppen
www.nakos.de

Selbsthilfegruppen

Deutsche Krebshilfe und Deutsche Krebsgesellschaft

  • Härtefonds für finanzielle Notlagen durch Krebserkrankung
  • Informationen für Betroffene, Angehörige, Ärzte

www.krebsgesellschaft.de

Alle Patientinnen und Patienten erhalten einen Entlassbrief mit Angabe der Kontaktdaten der entlassenen Station. Diesen Kontakt können Sie für Fragen zur Entlassung nutzen.
Für weitere Fragen im Rahmen des Entlassmanagements wenden Sie sich bitte an unsere Zentrale unter Telefon 0365 828 - 0. Dort werden Sie an das Team Entlassmanagement des Sozialdienstes weitervermittelt.