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Klinik für
Orthopädie und Endoprothetik

Wir sind das einzige zertifizierte Endoprothetikzentrum der Maximalversorgung Ostthüringens

Unsere Leistungen Wir helfen Ihnen zurück in ein bewegtes Leben

Haben Sie Beschwerden an Hüfte oder Knie, können wir Ihnen eine Reihe von Therapiemöglichkeiten bieten. Schwerpunkte unserer Klinik für Orthopädie sind die gelenkerhaltenden Operationen und der künstliche Ersatz des Hüft- und Kniegelenkes. Die Physiotherapie, die Anpassung der körperlichen Belastung sowie die bedarfsgerechte Anwendung von Medikamenten sind jedoch stets die ersten Behandlungsoptionen bei Gelenkschäden. Vor einem Eingriff wägen wir mit Ihnen das individuelle Risiko ab.

Im Fall eines künstlichen Gelenkersatzes liegt unser Augenmerk auf dem Erhalt körpereigener Strukturen. So kommen in vielen Fällen Teilprothesen am Kniegelenk und Kurzschaftprothesen am Hüftgelenk zum Einsatz. Wir führen komplexe Wechseloperationen mit Rekonstruktion ausgedehnter Knochendefekte durch. Darüber hinaus sind wir spezialisiert auf die Behandlung von Tumoren und Infektionen des Bewegungsapparates.

  • Verschleiß und Verletzungen an Knie- und Hüftgelenk
  • Komplikationen nach künstlichem Gelenkersatz
  • Fehlstellung und Verkürzung der Beinachsen
  • Infektionen an Knochen und Gelenken
  • Entzündliche Gelenkerkrankungen (Rheuma)
  • Tumoren des Stütz- und Bewegungsapparates
  • Knochennekrose (Durchblutungsstörungen des Knochens)
  • Röntgen, Knochendichtemessung
  • Kernspintomographie (MRT) und Computertomographie (CT)
  • Skelettszintigraphie
  • Arthroskopie (Gelenkspiegelung) Gelenkerhaltende Operationen mit Optimierung der Beinachse und Gelenkstellung
  • Einsatz minimal-invasiver und computergestützter OP-Verfahren
  • Teilgelenksersatz (Hemischlitten, Patellagleitlagerersatz) am Kniegelenk
  • Kurzschaftprothesen mit nahezu verschleißfreien Komponenten am Hüftgelenk
  • Austausch künstlicher Gelenke (Wechseloperationen) bei Lockerung
  • Allergiefreie Implantate
  • Spezialimplantate bei Knochendefekten und Tumoren
  • Knochentransplantationen bei Durchblutungsstörungen
  • Knochenaufbau durch eigene Knochenbank

Ist ein begrenzter Anteil des Kniegelenkes (Innenseite/Außenseite) von relevanter Arthrose betroffen, so kann eine sogenannte Schlittenprothese eingesetzt werden. Der intakte Knorpel bleibt hierbei unberührt, es wird lediglich der zerstörte Anteil des Gelenks ersetzt.  Bei der Operation werden die verschlissenen Gelenkanteile entfernt und Kufen aus Edelstahl eingebracht. Zwischen den Metallkomponenten (am Oberschenkelknochen und Schienbeinkopf) befindet sich eine Kunststoffscheibe.
Ein Vorteil des Teilgelenkersatzes ist, dass der gesunde Anteil des Kniegelenkes erhalten und funktionsfähig bleibt. Dies erlaubt auch eine bessere Beweglichkeit. Das Implantat wird über einen kleinen operativen Zugang ohne Muskeldurchtrennung (minimalinvasiv) eingebracht.
Sollte es nach Jahren zu einem Fortschreiten des Verschleißes in den nicht ersetzten Gelenkanteilen kommen, so ist dann der Wechsel auf eine Totalendoprothese möglich

Mit dem Kurzschaft steht ein modernes und bewährtes Implantat zu Verfügung. In der Operation wird der Schenkelhals an einer höheren Stelle als beim Standardschaft durchtrennt. Zusätzlich erfolgt die Verankerung des Implantates über eine kürzere Strecke. Somit wird wichtiger Knochen geschont. Der Knochen gilt in der Endoprothetik als das wertvollste Material. Es ist wichtig, ihn soweit als möglich zu erhalten - auch im Hinblick auf die mögliche Anzahl von Wechseloperationen in der Zukunft. Daher sollte insbesondere bei den für die Erstversorgung  immer jünger werdenden Patienten ein besonderes Augenmerk auf die Schonung der Ressource gerichtet werden.  Ein weiterer bedeutender Vorteil des Kurzschaftes zeigt sich in der Schonung von Muskulatur. Die Implantation kann neben dem kleineren Hautschnitt auch durch eine geringere Ablösung von Muskeln und Sehnen gelingen. Dies spiegelt sich in der schnelleren Rehabilitation wider.
Für welche Patienten das Verfahren geeignet ist, wird individuell beurteilt und hängt vor allem von der Qualität und Formgebung des Knochens ab.

Die Lebensdauer von Kunstgelenken beträgt heute bereits viele Jahre. Dennoch ist die Lockerung aus der knöchernen Verankerung das Schicksal einer jeden Endoprothese. Faktoren, die die individuelle Haltbarkeit bestimmen, sind hauptsächlich: die Art des angewandten künstlichen Gelenkes, dessen Gleitpaarung und Verankerung sowie das Gewicht, Alter und Maß der körperlichen Aktivität des Patienten.
Wenn sich das künstliche Gelenk aus dem umgebenden Knochen gelockert hat oder die Gleitpartner abgenutzt sind, so wird ein Wechsel des Implantates erforderlich. In einigen Fällen zeigt sich dann bereits ein ausgeprägter Knochenverlust, welcher durch das neue Kunstgelenk aufgefüllt oder überbrückt werden muss. Hierfür stehen uns Spezialimplantate zur Verfügung, die während der Wechseloperation je nach Bedarf im „Baukastenprinzip“ zusammengesetzt werden können. So lässt sich wieder eine stabile Verankerung im Knochen gewährleisten. In einigen Fällen werden knöcherne Defektzonen mit Fremdknochen wieder aufgebaut, der in unserer hauseigenen Knochenbank zur Verfügung steht.

Osteoporose (Knochenschwund) ist die häufigste Erkrankung des Skeletts. Gekennzeichnet ist sie durch den Verlust an Knochenmasse und ein damit steigendes Risiko für Knochenbrüche. Erste Anzeichen für eine Osteoporose können chronischer Rückenschmerz, Rundrückenbildung, abnehmende Körpergröße sowie Knochenbrüche (insbesondere Oberschenkelknochen und Wirbelsäule) ohne äußerliche Einwirkungen sein. Betroffen sind oftmals Frauen nach den Wechseljahren oder ältere Menschen.
Beim Vorliegen von Risikofaktoren, wie erbliche Belastung, unausgewogene Ernährung (Kalziummangel) oder Dauertherapie mit Kortison, ist eine Knochendichtemessung (Osteodensitometrie) sinnvoll. Diese führen wir im anerkanntesten Verfahren - der DXA-Messung - durch. Wir erstellen mit Ihnen einen individuellen Behandlungsplan. Ziel der Therapie ist es, die Knochen zu stärken und Brüche zu verhindern. Neben einer ausgewogenen Ernährung (Calcium/Vitamin D) und regelmäßiger körperlicher Aktivität ist in einigen Fällen die medikamentöse Therapie erforderlich. Es stehen Präparate zur Verfügung, die den Knochenaufbau anregen und/oder den Knochenabbau reduzieren.

Endoprothetikzentrum der Maximalversorgung
Die Bestnote für unsere Orthopädie

Externe Prüfer bescheinigen uns einen Platz in der höchsten Liga der Endoprothetik  - wir sind das Endoprothetikzentrum der Maximalversorgung in Ostthüringen. Dahinter steht eine überzeugende Teamleistung: Alle Kernbereiche von der Station über die Orthopädische Ambulanz, Radiologie,  Physiotherapie, Schmerztherapie, Sozialdienst  bis hin zum OP und Aufwachraum werden auf Herz und Niere geprüft. 
Seit 2017 gehören wir zu den wenigen Einrichtungen in Thüringen, die das in Fachkreisen sehr anerkannte Gütesiegel für die Häufigkeit und die Qualität der Versorgung mit künstlichen Hüft- und Kniegelenken vorweisen können. Unser Portfolio reicht über die reine Prothese weit hinaus bis hin zu komplizierten Wechseloperationen, der Behandlung von Knochentumoren und der Sanierung von Infektionen bei einliegenden Kunstgelenken. Zudem bieten die Orthopäden eine Spezialsprechstunde für Betroffene an (kein Überweisungsschein nötig).  All das hat für einen guten Ruf gesorgt, der sich im wachsenden Patientenzustrom widerspiegelt.

 

Wir sind für Sie da Unser Ziel ist Ihre Mobilität

Ein Team von Ärzten, Pflegenden und Therapeuten sorgt sich um unsere Patienten.
Mit früher Mobilisation bringen wir Sie schnellstmöglich wieder auf die Beine.
Chefarzt Dr. med. Rando Karl Winter und sein kompetentes Team renommierter Ärzte verfügen über langjährige Erfahrungen in der Behandlung von Hüft- und Knieerkrankungen.
So geht es nach der OP weiter
Wir arbeiten eng mit unserem SRH Rehazentrum zusammen.
So geht es nach der OP weiter

Das Wichtigste zur anschließenden Reha

Um den besten Erfolg sicherzustellen, raten wir Ihnen nach einer Operation zur Rehabilitation. Einen Überlick über die verschiedenen Möglichkeiten und über die Unterstützungsmöglichkeiten durch unseren Sozialdienst finden Sie hier:

Eine Anschlussheilbehandlung (AHB) ist eine ganztägige ambulante oder stationäre Maßnahme zur Sicherstellung der
medizinisch notwendigen Rehabilitation, welche in der Regel einer stationären Krankenhausbehandlung folgt.
Ziel hierbei ist, die Patienten wieder in den normalen Alltag oder auch in das Berufsleben zu integrieren. Es sollen verloren
gegangene körperliche und geistige Funktionen wiederhergestellt bzw. bestmöglich kompensiert werden.
Die Anschlussheilbehandlung beinhaltet umfangreiche Diagnostik mit Beurteilung der anfänglich beeinträchtigten Funktionen,
darauf abgestimmte Übungsprogramme zur Wiederherstellung der körperlichen und geistigen Fertigkeiten sowie praktische
Anleitungen für Ihr Leben mit einem operativ versorgten Gelenk.
Gemeinsam mit dem Rehabilitationsteam und Ihnen werden Therapieziele festgelegt, Bewältigungsstrategien erarbeitet und
berufliche Herausforderungen besprochen.
Die Dauer der Rehabilitationsmaßnahme beträgt in der Regel 3 Wochen.

Hier finden Sie Informationen zu unserem ambulanten Rehazentrum

Um eine zeitnahe Aufnahme in einer Rehabilitationseinrichtung nach der Entlassung aus dem Krankenhaus zu gewährleisten, können Sie sich bereits vor der stationären Aufnahme mit unserem Sozialdienst in Verbindung setzen. Im persönlichen Gespräch klären wir u.a. die Zuständigkeit der Kostenübernahme. Diese kann durch die gesetzliche Rentenversicherung, Krankenkasse, private Krankenversicherung oder auch durch Beihilfe erfolgen.
Eine verbindliche Antragstellung erfolgt nach Ihrer stationären Aufnahme. Unsere Sozialarbeiterin Simona Volante wird sich hierzu unmittelbar am Aufnahmetag mit Ihnen in Verbindung setzen.
Im Regelfall müssen Sie sich mit einer Zuzahlung an den Kosten Ihrer Rehabilitation beteiligen. Ist die stationäre Anschlussheilbehandlung eine Leistung der gesetzlichen Rentenversicherung, beträgt diese höchstens 10 € pro Tag für längstens 14 Tage im Kalenderjahr. Übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die Kosten, beträgt die gesetzliche Zuzahlung 10 € täglich für max. 28 Tage pro Kalenderjahr - abzüglich der bereits für den Krankenhausaufenthalt zu begleichenden Zuzahlungen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Befreiung von der Zuzahlung beantragt werden.
Bei einer Kostenübernahme durch die private Krankenversicherung gelten die individuell geschlossenen Verträge. Bitte erkundigen Sie sich daher bereits vor der Operation bei Ihrer privaten Krankenversicherung oder Beihilfestelle nach der Höhe des erforderlichen Betrages.
Ihre Ansprechpartnerin in unserem Sozialdienst:
Simone Volante
(0365) 828-7827
Di: 09:30 - 11:00 Uhr
Mi: 13:00 - 14:00 Uhr

Generell haben Sie ein Wunsch- und Wahlrecht hinsichtlich der Rehabilitationsklinik.
Die Auswahl der Rehaklinik erfolgt unter anderem nach der optimalen Behandlung Ihres Krankheitsbildes, Wohnortnähe, bestehenden Kooperationsverträgen zwischen Kostenträger und Rehabilitationsklinik und einem möglichen frühzeitigen Rehabilitationsbeginn. Die letztendliche Entscheidung zur Kostenübernahme und der Rehabilitationseinrichtung obliegt dem
Kostenträger.
Wenn Sie privat krankenversichert sind, erfolgt die Auswahl der geeigneten Rehaklinik nach Rücksprache mit Ihrer Versicherung.

In Absprache mit Ihnen beantragen wir den angestrebten Zeitpunkt der Aufnahme zur Anschlussheilbehandlung. Diese kann entweder direkt nach Beendigung des Krankenhausaufenthaltes beginnen oder nach einem kurzen Aufenthalt (von maximal 14 Tagen) von zu Hause aus gestartet werden.
Je nach Bearbeitungsdauer werden Sie zeitnah über die Kostenübernahme und die Rehabilitationsklinik von Ihrem Kostenträger informiert.

In den meisten Rehabilitationskliniken können Begleitpersonen mit aufgenommen werden. Die Kosten für deren Unterbringung und Verpflegung sind durch diese selbst zu tragen. Bei entsprechendem Wunsch sollte die Begleitperson eine mögliche Beteiligung mit ihrer eigenen Krankenkasse besprechen und die Höhe der Kosten bei der jeweiligen Rehaklinik individuell erfragen.

In der ambulanten Anschlussheilbehandlung finden alle notwendigen Therapien in hoher Qualität tagsüber in einer spezialisierten wohnortnahen Rehabilitationseinrichtung unter enger fachärztlicher Betreuung statt. Abläufe des allgemeinen Lebens können in Ihrer gewohnten Umgebung spürbar schneller trainiert werden. Und letztendlich fühlen sich viele Patienten zu Hause einfach wohler als in einer weit entfernten Rehaklinik.

Die stationäre Anschlussheilbehandlung bietet Ihnen in gleichem Umfang eine physische und psychische Betreuung im Rahmen eines vollzeitlichen Aufenthaltes in
einer Rehabilitationsklinik.

Im Mittelpunkt der Geriatrischen Rehabilitation steht speziell der ältere Mensch mit zusätzlichen Einschränkungen. Hier werden die individuellen Bedürfnisse des betagten
Patienten mit seiner möglichen Vielzahl an Erkrankungen in ihrer Gesamtheit betrachtet.
Bleiben trotz aller Bemühungen dauerhafte Einschränkungen bestehen, wird der Bedarf an häuslicher Pflege und Hilfsmitteln oder bei Erfordernis der Umzug in eine Pflegeeinrichtung mit Ihnen besprochen und gemeinsam organisiert.

Unser Sozialdienst berät Sie bei folgenden Fragen:

  • Aufnahme in einer Rehabilitationseinrichtung (Anschlussheilbehandlung)
  • Beratung und Vermittlung von Nachsorgemaßnahmen
  • Hilfsmittelberatung
  • Vermittlung von ambulanten und stationären Betreuungsmöglichkeiten
  • Vermittlung von Kontakten zu Beratungsstellen und Selbsthilfegruppen
  • Beratung und Unterstützung bei der Beantragung von Leistungen nach dem SGB IX (Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen) sowie von Leistungen nach dem SGB XI (Pflegeversicherungsgesetz)

Unsere Orthopädie stellt sich regelmäßig auf den Prüfstand und nimmt so einen Platz in der höchsten Liga der Endoprothetik ein - wir sind das Endoprothetikzentrum der Maximalversorgung in Ostthüringen.

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